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   VG Hamburg, 01.12.2022 - 33 D 2554/22   

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VG Hamburg, 01.12.2022 - 33 D 2554/22 (https://dejure.org/2022,52514)
VG Hamburg, Entscheidung vom 01.12.2022 - 33 D 2554/22 (https://dejure.org/2022,52514)
VG Hamburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2022 - 33 D 2554/22 (https://dejure.org/2022,52514)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 77 Abs 1 S 1 BBG 2009, § 99 Abs 1 S 1 BBG 2009, § 16 Abs 1 MuSchG 2018, § 99 Abs 2 S 2 BBG 2009, § 99 Abs 2 S 6 BBG 2009
    Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit während eines mutterschutzgesetzlichen Beschäftigungsverbots

 
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  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 A 2.12

    Beamter; Disziplinarverfügung; Disziplinarbefugnis; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG Hamburg, 01.12.2022 - 33 D 2554/22
    Er ist im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, die nach den konkreten Umständen der Genesung und damit der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit dienen, und alles zu unterlassen, was diese Wiederherstellung verzögern oder beeinträchtigen könnte (BVerwG, Urt. v. 27.6.2013, 2 A 2/12, juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.5.2017, 6 AD 2/17, juris Rn. 5; vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.1.2020, 2 B 27/19, juris Rn. 18).

    In Zeiten krankheitsbedingt entschuldigten Fernbleibens vom Dienst haben sich Beamtinnen und Beamten deshalb zurückzuhalten, um nicht den Eindruck aufkommen zu lassen, dass sie entweder gar nicht dienstunfähig sind oder dass sie es an den notwendigen Bemühungen zur Wiederherstellung ihrer Dienstfähigkeit fehlen lassen (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 27.4.2021, 3 A 10779/20, juris Rn. 46; vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2013, 2 A 2/12, juris Rn. 26).

  • BVerwG, 29.01.2020 - 2 B 27.19

    Ungenehmigte Nebentätigkeit während Zeiten des Krankenstands und der

    Auszug aus VG Hamburg, 01.12.2022 - 33 D 2554/22
    Er ist im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, die nach den konkreten Umständen der Genesung und damit der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit dienen, und alles zu unterlassen, was diese Wiederherstellung verzögern oder beeinträchtigen könnte (BVerwG, Urt. v. 27.6.2013, 2 A 2/12, juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.5.2017, 6 AD 2/17, juris Rn. 5; vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.1.2020, 2 B 27/19, juris Rn. 18).

    Erschwerend wirkt sich aus, wenn ein Beamter ungenehmigte Nebentätigkeiten in Zeiten der Krankschreibung wahrgenommen (BVerwG, Beschl. v. 29.1.2020, 2 B 27/19, juris Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 29.05.2017 - 6 AD 2/17

    Arbeisunfähigkeit; Freizeitaktivität; Genesung; Gesunderhaltungspflicht;

    Auszug aus VG Hamburg, 01.12.2022 - 33 D 2554/22
    Er ist im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, die nach den konkreten Umständen der Genesung und damit der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit dienen, und alles zu unterlassen, was diese Wiederherstellung verzögern oder beeinträchtigen könnte (BVerwG, Urt. v. 27.6.2013, 2 A 2/12, juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.5.2017, 6 AD 2/17, juris Rn. 5; vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.1.2020, 2 B 27/19, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 29.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptschaffner; verspäteter

    Auszug aus VG Hamburg, 01.12.2022 - 33 D 2554/22
    Der Kürzungsbruchteil im Fall einer Gehaltskürzung ist bei Beamten des einfachen Dienstes regelmäßig auf ein Fünfundzwanzigstel, bei - wie hier - Beamten des mittleren Dienstes regelmäßig auf ein Zwanzigstel und bei Beamten des gehobenen und höheren Dienstes bis Besoldungsgruppe A 16 regelmäßig auf ein Zehntel festzusetzen (BVerwG, Urt. v. 21.3.2001, 1 D 29/00, juris Rn. 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2017 - 14 LB 4/16

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Verurteilung nach § 176 Abs 4 Nr 1,

    Auszug aus VG Hamburg, 01.12.2022 - 33 D 2554/22
    Daneben war - wenn auch nur mit geringem Gewicht - zu beachten, dass die Beklagte geständig und disziplinarrechtlich nicht vorbelastet war (vgl. zu Letzterem: BVerwG, Urt. v. 7.12.2017, 2 WD 5/17, juris Rn. 67; OVG Schleswig, Urt. v. 25.10.2017, 14 LB 4/16, juris Rn. 77).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2013 - 6 LD 1/13

    Vorliegen des Disziplinarmaßes im Fall der Ausübung einer zunächst genehmigten

    Auszug aus VG Hamburg, 01.12.2022 - 33 D 2554/22
    (1) Indem die Beklagte trotz eines mutterschutzgesetzlichen Beschäftigungsverbots gegen Entgelt als Servicekraft arbeitete und diese Nebentätigkeit der Klägerin nicht mitteilte, verstieß sie gegen das Nebentätigkeitsrecht (insbesondere § 99 BBG) und zugleich gegen ihre aus § 61 Abs. 1 Satz 3 BBG folgende Wohlverhaltenspflicht (vgl. zu letzterem: BVerwG, Beschl. v. 10.12.2020, 2 B 6/20, juris Rn. 12; OVG Lüneburg, Urt. v. 11.6.2013, 6 LD 1/13, juris Rn. 45 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.12.2020 - 2 B 6.20

    Erfolglose Verfahrensrügen in einem beamtenrechtlichen Disziplinarklageverfahren;

    Auszug aus VG Hamburg, 01.12.2022 - 33 D 2554/22
    (1) Indem die Beklagte trotz eines mutterschutzgesetzlichen Beschäftigungsverbots gegen Entgelt als Servicekraft arbeitete und diese Nebentätigkeit der Klägerin nicht mitteilte, verstieß sie gegen das Nebentätigkeitsrecht (insbesondere § 99 BBG) und zugleich gegen ihre aus § 61 Abs. 1 Satz 3 BBG folgende Wohlverhaltenspflicht (vgl. zu letzterem: BVerwG, Beschl. v. 10.12.2020, 2 B 6/20, juris Rn. 12; OVG Lüneburg, Urt. v. 11.6.2013, 6 LD 1/13, juris Rn. 45 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2010 - 6 B 1057/10

    Zulässigkeit einer Nebentätigkeit als Sänger in einer Band für die Dauer einer

    Auszug aus VG Hamburg, 01.12.2022 - 33 D 2554/22
    Durch die Ausübung einer Nebentätigkeit während der Dienstunfähigkeit oder dem Beschäftigungsverbot kann der ansehensschädliche Eindruck entstehen, dass - einerseits - die Beamtin ihrer (Neben-)Tätigkeit einen höheren Stellenwert zumisst als ihrem Dienst als Beamtin und - andererseits - der Dienstherr dies tatenlos hinnimmt (so zur Dienstunfähigkeit: OVG Münster Beschl. v. 11.10.2010, 6 B 1057/10, juris Rn. 13).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2021 - 3 A 10779/20

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst, weil er über mehrere Jahre einer

    Auszug aus VG Hamburg, 01.12.2022 - 33 D 2554/22
    In Zeiten krankheitsbedingt entschuldigten Fernbleibens vom Dienst haben sich Beamtinnen und Beamten deshalb zurückzuhalten, um nicht den Eindruck aufkommen zu lassen, dass sie entweder gar nicht dienstunfähig sind oder dass sie es an den notwendigen Bemühungen zur Wiederherstellung ihrer Dienstfähigkeit fehlen lassen (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 27.4.2021, 3 A 10779/20, juris Rn. 46; vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2013, 2 A 2/12, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 07.12.2017 - 2 WD 5.17

    Anspruchsvoraussetzungen für Trennungsübernachtungsgeld; Bedeutung der förmlichen

    Auszug aus VG Hamburg, 01.12.2022 - 33 D 2554/22
    Daneben war - wenn auch nur mit geringem Gewicht - zu beachten, dass die Beklagte geständig und disziplinarrechtlich nicht vorbelastet war (vgl. zu Letzterem: BVerwG, Urt. v. 7.12.2017, 2 WD 5/17, juris Rn. 67; OVG Schleswig, Urt. v. 25.10.2017, 14 LB 4/16, juris Rn. 77).
  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 8.06

    Bahnbeamter des gehobenen Dienstes (Bauüberwacher) im Ruhestand; Verletzung des

  • BVerwG, 30.05.2022 - 2 B 10.22

    Aberkennung des Ruhegehaltes wegen ideologischer Nähe eines Beamten zur sog.

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